Nebst der fachlichen Ausbildung der Lernenden gibt es weitere Punkte, die berücksichtigt werden müssen.
Alles neu
Die Lernenden befinden sich möglicherweise das erste Mal in der Arbeitswelt, umgeben von Erwachsenen und stecken oftmals noch in einer pubertären Phase.
Die Umstellungen sind also massiv für diese jungen Erwachsenen. Geben Sie deshalb den ersten Monaten in der Planung eine besondere Beachtung.
Tipps: Einführungszeit
Planen Sie regelmässige Gespräche ein. Diese helfen, das Befinden der Lernenden abzuholen und helfen Ihnen, die Entwicklungen zu beobachten.
Geben Sie aktiv Feedback, um Lernenden Orientierung zu geben, Schwächen anzusprechen und Stärken auszubauen.
Zeigen Sie Interesse am Leben der Lernenden indem Sie regelmässig Gespräche führen auch ausserhalb der Arbeit (Sport, Hobbies, Freizeit, Wochenende usw.).
Beobachten Sie die schulischen Leistungen, indem Sie nach anstehenden oder erfolgten Prüfungen fragen.
Die Lerndokumentation ist ein praktisches Arbeitsinstrument für die betriebliche Ausbildung. Sie unterstützt sowohl die Lernenden als auch die für die Ausbildung verantwortlichen Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Die lernende Person hält in der Lerndokumentation Folgendes laufend fest:
alle wesentlichen Arbeiten
die erworbenen Fähigkeiten und
die Erfahrungen, die sie im Lehrbetrieb macht.
Die Lerndokumentation wird zur Beurteilung und Bewertung des Bildungsberichtes genutzt.
Oftmals bieten Berufsverbände spezifische Vorlagen zum Führen der Lerndokumentation an. Informieren Sie sich deshalb bei der Organisation der Arbeitswelt (OdA) des betroffenen Bildungsberufes, ob und welche Arbeitsinstrumente genutzt werden sollen.
Alles Wichtige zur Probezeit: Dauer, Ablauf und Verlängerung
Die Probezeit beginnt mit dem Start der beruflichen Grundbildung, auch wenn diese zunächst eine längere schulische Phase umfasst.
Die Dauer der Probezeit wird im Lehrvertrag bestimmt und darf zwischen einem und drei Monaten betragen. Es ist ratsam, die Probezeit auf die zulässige Höchstdauer von drei Monaten zu setzen, um sicherzustellen, dass sowohl die lernende Person als auch die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner ausreichend Zeit haben, die Berufswahl zu überprüfen.
Haben die Vertragsparteien im Lehrvertrag keine Probezeit festgelegt, so gilt eine Probezeit von drei Monaten.
Vor Ablauf der Probezeit müssen Sie mit der lernenden Person ein Probezeitgespräch führen.
Die Probezeit kann auf höchstens sechs Monate verlängert werden. Dies bedingt jedoch die gegenseitige Absprache der Vertragsparteien vor Ablauf der regulären Probezeit. Ausserdem ist dafür die Zustimmung der kantonalen Behörde erforderlich.
Während der Probezeit können beide Parteien den Lehrvertrag mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen jederzeit beenden. Die kantonale Behörde ist darüber umgehend schriftlich zu informieren.
In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist aufgeführt, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und ihn mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht.
Diese Gespräche dienen zur Kommunikation der erbrachten Leistungen der Lernenden.
Viele OdAs bieten berufsspezifische Bildungsberichte oder Beurteilungsinstrumente. Informieren Sie sich deshalb bei Bedarf bei Ihren OdAs. Eine Vorlage für den Bildungsbericht finden Sie unter:
Machen Sie sich regelmässig Notizen zu Leistungen der Lernenden und halten Sie diese schriftlich fest. Je besser Sie dokumentiert sind, desto einfacher lassen sich die Beurteilungen setzen und das Gespräch führen. Halten Sie positive und negative Beobachtungen fest. Diese dienen zur Gesamtbeurteilung des Bildungsberichtes und um auf konkretes Verhaltungsweisen hinzuweisen im Rahmen des Gespräches.
Wenn die Leistungen der Lernenden sichtlich über oder unter den Erwartungen oder den Anforderungen des jeweiligen Berufes liegen (v.A. in schulischer Hinsicht), empfehlen wir Ihnen mit Ihrem Berufsinspektor oder Ihrer Berufsinspektorin Kontakt aufzunehmen. Besprechen Sie gemeinsam die Möglichkeiten, die der Bildungsberuf bietet.