Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen» werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.
Nachteilsausgleich
Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen» werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. In der Berufsbildung gelten die Anpassungen für den Ausbildungsprozess und die Qualifikationsverfahren. Damit soll die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Gesuch
Das Gesuch wird von den Antragsstellenden (bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten) und den verantwortlichen Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern unterzeichnet. Dem Gesuch ist ein aktuelles Gutachten beizulegen. Dieses bezeichnet die Behinderung/Beeinträchtigung sowie deren Auswirkung und empfiehlt eine unterstützende Massnahme.