Lernende, die in das letzte Lehrjahr eintreten, werden im kantonalen System automatisch für das Qualifikationsverfahren (QV) angemeldet. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) fordert die Lehrbetriebe auf, die Daten der lernenden Person zu überprüfen.
Ablauf
Lehrbetriebe werden durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) aufgefordert, die Daten ihrer Lernenden zu überprüfen.
Für diesen Schritt gibt es zwei Wege:
1. Lehrbetrieb ist nicht beim Lehrbetriebsportal gemeldet
Der/die verantwortliche Berufsbildner/in erhält im September ein Datenblatt per Post mit sämtlichen Daten der lernenden Person. Die Daten sind zusammen mit der lernenden Person zu kontrollieren und Korrekturen dem MBA zurückzumelden.
2. Lehrbetrieb ist beim Lehrbetriebsportal gemeldet
Lehrbetriebe, die sich im Portal registriert haben, erhalten im September mittels Mail die Aufforderungen, sämtliche Daten ihrer lernenden Person zu überprüfen. Das Mail geht an die dem MBA gemeldete E-Mail-Adresse, in der Regel an den/die Berufsbildner/in.
Die Überprüfung der Daten ist sehr wichtig,
weil das QV-Aufgebot an die E-Mail-Adresse des Lernenden versendet wird und
weil diese Daten für die Erstellung des eidg. Fähigkeitszeugnisses (EFZ), bzw. des eidg. Berufsattests (EBA) benötigt werden.
Vergewissern Sie sich, dass sich die lernende Person die Daten im Kalender einträgt, genug Anreisezeit einplant und das benötigte Material bereithält, um stressfrei und pünktlich zum QV zu erscheinen.
Gesunde Ernährung und genug Schlaf sind wichtige Erfolgsfaktoren vor den Prüfungstagen.