Nicht bestandene Prüfungsfächer bzw. Qualifikationsbereiche können nach einem Jahr und höchstens zweimal wiederholt werden.
QV bestanden: Feier
QV bestanden? Zeit, diesen Meilenstein in der Laufbahn Ihrer Lernenden zu feiern!
In der Regel organisieren Berufsverbände eine Feier zum bestandenen QV. Dieser Event ist für die Lernenden und ihre Berufsbildner ein besonders feierlicher Anlass.
Wir empfehlen, dass die Berufsbildnerin oder eine andere Vertretung seitens des Lehrbetriebes an der QV-Feier teilnimmt und diesen besonderen Moment mit den Lernenden teilt.
QV nicht bestanden: Wiederholung
Grundsätzlich gilt: Es müssen alle Qualifikationsbereiche (Fächer) wiederholt werden, deren Noten unter 4.0 (ungenügend) liegen.
Bereits bestandene Bereiche (alle Fächer mit Note 4.0 oder mehr) werden nicht mehr geprüft.
Eine ungenügende Erfahrungsnote muss nicht wiederholt werden. Es gibt Berufsfachschulen, welche Repetitionskurse anbieten oder die Repetentinnen und Repetenten in die Regelklasse aufbieten. Wenn ein solcher Repetitionskurs während 2 Semestern besucht wird, generieren die Lernenden neue Erfahrungsnoten.
Eine ungenügende Teilprüfung muss nur wiederholt werden, wenn das in der Verordnung im Artikel «Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung» vermerkt ist.
Tipps: holen Sie sich bei Unklarheiten direkt Hilfe und Unterstützung
Die Anmeldung zur Prüfungswiederholung erfolgt nicht automatisch.
Prüfungsteilnehmende mit neuem Lehrvertrag werden vom Lehrbetrieb angemeldet.
Ohne Lehrvertrag müssen sich die Lernenden per Kontaktformular zur Wiederholung des Qualifikationsverfahrens anmelden. Der Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Oktober.