Eine gut geplante Einführung der Lernenden hat eine nachhaltige Wirkung auf Ihr Image als Lehrbetrieb und auf die Motivation der lernenden Person.
Übersicht
Versuchen Sie zuerst den groben Ablaufplan der Lehrzeit zusammen zu stellen. Je nach dem, müssen 2, 3 oder 4 Jahre geplant werden.
Schauen Sie sich auf den Homepages der Trägerschaften (Organisation der Arbeitswelt) um, ob spezifische Ausbildungs- und Planungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden oder rufen Sie sie an.
Bildungspläne sind sehr unterschiedlich aufgebaut und gestaltet. Oftmals werden sogar technische/digitale Lösungen angeboten.
Die Trägerschaft des Bildungsberufes finden Sie hier:
Starten Sie mit den wichtigsten Kapiteln der Bildungsverordnung und dem Bildungsplan.
Welche Kompetenzen müssen vermittelt werden?
Welche Abteilungen/Arbeitsstationen würden sich demnach eignen?
Wann wäre der optimale Zeitpunkt, um diese Abteilungen/Stationen zu durchlaufen?
Notieren Sie, wann die Lernenden welche Station durchlaufen und welche Ziele vom Bildungsplan abgedeckt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Ziele einplanen.
Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen» werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. In der Berufsbildung gelten die Anpassungen für den Ausbildungsprozess und die Qualifikationsverfahren. Damit soll die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Gesuch
Das Gesuch wird von den Antragsstellenden (bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten) und den verantwortlichen Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern unterzeichnet. Dem Gesuch ist ein aktuelles Gutachten beizulegen. Dieses bezeichnet die Behinderung/Beeinträchtigung sowie deren Auswirkung und empfiehlt eine unterstützende Massnahme.