Berufsbildnerinnen und Berufsbildner führen und begleiten die Lernenden im Betrieb.
Kursbesuch für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sind verpflichtet, einen entsprechenden Kurs zu besuchen. Dieser dauert mindestens 40 Stunden und kann bei einem Anbieter nach Wahl besucht werden.
Auskünfte betreffend Inhalt und Kursorganisation, Daten und Anmeldung erhalten Sie von den Kursanbietenden.
Es gibt berufsspezifische oder allgemeine Kurse. Das Angebot hängt vom Anbietenden, des Berufes/Berufsverbandes ab. Informieren Sie sich deshalb auch bei Ihrem Berufsverband zu den Angeboten.
In der Praxis fällt öfters der Ausdruck der oder die "Praxisbildner/-in".
Damit sind i.d.R. Personen gemeint, die sich im Betrieb ebenfalls an der Ausbildung von Personen beteiligen.
Sie bilden die lernende Person in einem Rayon, einer Abteilung oder an einem Arbeitsplatz für eine begrenzte Zeit fachlich aus.
Im Vergleich dazu sind Berufsbildner/-innen für die Planung der gesamten Lehrzeit zuständig oder übernehmen koordinative Aufgaben und sind Ansprechsperson für das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Auch für Praxisbildner/-innen stehen je nach Beruf oder Branche spezifische Weiterbildungen zur Verfügung. Informieren Sie sich deshalb bei ihrem Berufsverband über mögliche Weiterbildungsangebote.