Der Lehrvertrag ist ein befristeter Vertrag. Er kann bei einer Weiterbeschäftigung nicht frühzeitig aufgelöst werden, um einen neuen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Terminieren Sie deshalb den neuen Arbeitsvertrag auf den Tag nach der regulären Beendigung des Lehrverhältnisses.
Reguläre Beendigung – Austritt
Bei einer Beendigung des Lehrvertrages ohne Weiterbeschäftigung gilt es diverse administrative Punkte zu berücksichtigen.
Lehrzeugnis erstellen und übergeben
Austrittsgespräch frühzeitig planen und führen
Rückgabe von Materialen sicherstellen (Schlüssel, Zutrittskarten, Arbeitskleidung etc.)
Zugänge EDV/Telefonie schliessen (Löschen von Passwörtern etc.)
Informieren Sie die lernende Person über die Dauer der Versicherungsdeckung.
Informieren Sie intern über den Austritt.
Holen Sie sich hierfür Unterstützung bei Ihrem HR oder informieren Sie sich bei anderen Firmen, wie Austritte gehandhabt werden.
Bekräftigen Sie beim Austritt Ihre Wertschätzung, die Bedeutung der Ausbildung für die Branche und denken Sie daran, dass Ihre ausgebildeten Lernenden Botschafter/innen, Werberträger/innen oder gar Kunden/-innen Ihres Unternehmens sind oder sein könnten.